Die Definitionen von Primär-, Sekundär-, und Tertiärverpackung sind in der DIN 55404 festgehalten und lauten wie folgt:
Primärverpackung
Die Primärverpackung hat einen direkten Kontakt zum Inhalt. Sie hat häufig Barriereeigenschaften, die den Inhalt schützen und die Qualität erhalten. Je nach Packgut müssen Primärverpackungen Anforderungen nach dem Lebensmittelrechtlichen oder Arzneimittelrecht entsprechen.
Sekundärverpackung
Die Sekundärverpackung wird häufig auch Umverpackung oder Zweitverpackung genannt.
Sie dient in der Regel dazu mehrere Produkte zu einer Verkaufseinheit zusammenzufassen oder optimiert die Präsentation in Verkaufsregalen. Wird die Sekundärverpackung entfernt bleibt die Produkteigenschaft unbeeinflusst.
Tertiärverpackung
Die Tertiärverpackung schützt die Produkte bzw. Primär- oder Sekundärverpackungen auf dem Transportweg bzw. bei der Lagerung.